Wer kennt es nicht: Ist es notwendig, Angelegenheiten beim Amt zu erledigen, muss man meist persönlich im Rathaus erscheinen, Sprechzeiten beachten oder mit aufwendigen Vollmachten arbeiten. Ab 1. November 2025 gehören manche Schritte für einige solcher Vorgänge der Vergangenheit an. Mit der Einführung des „Digitalen Rathauses“ können die ersten Dienstleistungen nun unabhängig von Öffnungszeiten online beantragt werden.
Im Zusammenspiel mit der Erarbeitung der digitalisierten Formulare selbst wurde abgewogen, welche Leistungen man möglicherweise in einem Vorgang bündeln und wie man Anträge übersichtlicher gestalten kann. Im Ergebnis werden im ersten Schritt zukünftig insgesamt 19 Leistungen in lediglich neun verschiedenen Onlinediensten angeboten. Konkret handelt es sich um die folgenden Vorgänge:
1. Sondernutzung einer Verkehrsfläche
2. Kita und Hort
3. Hundehaltung
4. Vergabe einer Hausnummer
5. Gewerbe
6. Urkunden
7. Baumfällung
8. Lärm
9. Veranstaltung/Traditionsfeuer/Feuerwerk
Neben der zeitlichen und räumlichen Flexibilität bietet das „Digitale Rathaus“ noch weitere Vorteile. So sind z.B. dem jeweiligen Vorhaben die relevanten Informationen direkt zugeordnet, damit man bei Bedarf die wesentlichen Bestimmungen nachlesen kann. Oder, während der Bearbeitung des Antragsformulars werden Sie an den dafür vorgesehenen Stellen durch Auswahlmöglichkeiten zu den nächsten notwendigen Angaben gelenkt. Müssen Sie möglicherweise noch Informationen zum Ausfüllen des Formulars einholen oder abgleichen, können Sie den Vorgang unterbrechen und im Zweifel fortsetzen. Unterlagen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt benötigt werden, werden von den Bearbeiterinnen und Bearbeitern gezielt angefragt. Die Vorgänge erreichen die betreuende Stelle innerhalb der Stadtverwaltung direkt; Verzögerungen durch Postzeiten, Vertretungen, undeutliche oder personenbezogene Kennzeichnung o.Ä. werden so deutlich reduziert. Waren bisher Anträge an zwei verschiedene Bereiche der Stadtverwaltung zu stellen, entfallen einige Zusatzschritte und können nicht übersehen werden. Als Beispiel hierfür kommt vielen Hundehaltern sicherlich sofort die An- und Abmeldung des geliebten Haustieres in den Sinn. Zudem wird die Wahrscheinlichkeit einer versehentlichen Nutzung veralteter Formulare, die man noch zu Hause hatte, stark verringert.
Damit der Zugang zu den gesuchten Vorgängen ebenfalls einfach erfolgt, werden zwei verschiedene Möglichkeiten angeboten. Beide Alternativen erreichen Sie über die Startseite der städtischen Website. Sind Sie sich beispielsweise unsicher, ob das benötigte Formular bereits digital verfügbar ist, nutzen Sie wie gehabt das Formularcenter. Dort werden Sie in dem gewählten Vorgang auf das Formular im „Digitalen Rathaus“ verwiesen. Ist es dort noch nicht verfügbar, erhalten Sie es wie gehabt als Download, der nach seiner Bearbeitung separat eingereicht werden muss. Oder Sie gehen direkt in das Digitale Rathaus und nutzen die dort verfügbaren Funktionen zur Suche.
Die Nutzung der Bund ID ist bereits möglich, aber derzeit nicht zwingend erforderlich. Sollten regelmäßige Anträge notwendig sein, ist diese als Erleichterung vielleicht durchaus eine Überlegung wert.
Um einen möglichst reibungslosen Start ab dem 1. November 2025 zu ermöglichen, werden in der letzten Oktoberwoche bereits einige Einstellungen auf der Website notwendig, was zeitweise zu Einschränkungen führen kann. Wir versuchen diese so gering wie möglich zu halten, bitten Sie jedoch, dies entsprechend zu berücksichtigen, insbesondere in Fällen, bei denen Fristen eingehalten werden müssen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!
Der Landkreis Oberhavel fordert Geflügelhalter zu erhöhter Wachsamkeit auf: Geflügelpest bei Wildvögeln und auf einem Geflügelhof festgestellt
Der Verdacht auf Aviäre Influenza oder Geflügelpest (umgangssprachlich Vogelgrippe) bei Wildvögeln und in einer Geflügelhaltung im Landkreis Oberhavel hat sich bestätigt: Der Ausbruch wurde am Mittwoch, dem 22. Oktober 2025, amtlich festgestellt. Die eingesandten Proben von tot aufgefundenen Wildvögeln und von einem geflügelhaltenden Betrieb wurden vom Landeslabor Berlin Brandenburg positiv getestet. Eine Zweitprobe des Nationalen Referenzlabors am Friedrich-Loeffler-Institut hat das hochpathogene Virus im Geflügelbestand bestätigt. Daraufhin erfolgte eine Sperrung des geflügelhaltenden Betriebes und tierseuchenrechtliche Maßnahmen wurden angeordnet. In Kürze wird eine Tierseuchenallgemeinverfügung veröffentlicht, mit der um den Seuchenbestand eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern eingerichtet wird. In diesen Zonen gelten besondere Sicherheitsmaßnahmen.
Seit dem 17. Oktober 2025 wurden im Landkreis mindestens 15 tote Kraniche gefunden. Die Meldungen gingen durch die Feuerwehr, Polizei und Privatpersonen ein. Die Fundorte der verendeten Tiere waren unter anderem Nassenheide, Neuholland, Velten und Bärenklau. Zudem wurde totes Geflügel in einem Landwirtschaftsbetrieb entdeckt. Das Veterinäramt ruft zu besonderer Vorsicht von Geflügelhaltern auf.
„Die Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend. Deshalb sind wir jetzt besonders wachsam und haben den betroffenen Hof umgehend gesperrt", erklärt die zuständige Dezernentin für Verbraucherschutz, Nancy Klatt. „Oberste Priorität hat der Schutz der Tiere in Geflügelhaltungen. Die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen – also Hygiene, Reinigung und Desinfektion – müssen unbedingt stets von allen Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern eingehalten werden. Nur so können wir verhindern, dass sich der Erreger weiter ausbreitet."
Übertragung und Sicherheitsmaßnahmen
Eine Übertragung des Virus kann über den direkten Kontakt von Tier zu Tier erfolgen. Beispielsweise können Wildvögel das Virus über große Entfernungen verschleppen. Aber auch über die Luft oder indirekt, etwa über Kleidung, Schuhe, Hände, Fahrzeuge, Futter oder Transportkisten kann sich das Virus verbreiten. Jeder direkte oder indirekte Kontakt von gehaltenem Geflügel mit Wildvögeln sollte unterbunden werden. Halter müssen den Zugang zu Futter, Einstreu und weiteren Gegenständen für Wildvögel verhindern. Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.
Zu den Sicherheitsmaßnahmen auf Höfen gehört, dass Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind, die Ställe nur mit Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden und es die Möglichkeit gibt, Hände zu waschen und Schuhe zu desinfizieren. Für Menschen ist das Risiko, sich mit dem Virus anzustecken, gering. Bürgerinnen und Bürger sollten wegen des Übertragungsrisikos kranke oder verendete Vögel und Wildvögel nicht anfassen. Diese Tiere sollten umgehend dem Veterinäramt gemeldet werden.
Anzeigepflicht und weitere Schritte
Die Geflügelpest ist anzeigepflichtig. Schon seit einigen Jahren tritt sie verstärkt in Deutschland und somit auch in Brandenburg auf. Bei erkrankten Tieren zeigen sich meist Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche und Atemnot. Bei Hühnern verringert sich die Legeleistung deutlich. Sollten Geflügelhalterinnen und -halter vermehrt feststellen, dass Tiere in ihrem Bestand erkranken oder verenden, ist dies unverzüglich dem Veterinäramt des Landkreises zu melden. Geflügelhalter, die ihren Tierbestand noch nicht beim Landkreis Oberhavel angemeldet haben, sind aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Das Antragsformular zur Anzeige einer Tierhaltung ist auf der Internetseite des Landkreises Oberhavel zu finden.
Weitere Informationen und Empfehlungen finden sich auf den Internetseiten des Friedrich-Löffler-Instituts.
Es wird darum gebeten, Totfunde von Wasser-/Greif- und Schreitvögeln liegen zu lassen und dem Veterinäramt unter Angabe der Koordinaten oder eines Screenshots von Google Maps den Standort per E-Mail an Gefluegelpest@oberhavel.de zu melden.
Bei einer eingehenden Meldung sollten folgende Informationen enthalten sein:
Seit dem 5. Oktober 2025 gilt eine wichtige Neuerung bei SEPA-Überweisungen: Die Banken müssen prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der zugehörigen IBAN übereinstimmt, bevor eine Überweisung freigegeben wird.
Das sogenannte "Verification of Payee"-Verfahren (VoP) ist in der EU verpflichtend, um die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen. Damit sollen Betrug und Fehlüberweisungen zukünftig vermieden werden. Nur wenn Name und IBAN zusammenpassen, können Zahlungen reibungslos und pünktlich ausgeführt werden. Dabei werden bei Überweisungen die Angaben zum Zahlungsempfänger mit den Daten abgeglichen, die bei der Bank des Zahlungsempfängers gespeichert sind.
Bitte beachten Sie daher, dass dies für Zahlungen an die Stadt Zehdenick bedeutet: Als Zahlungsempfänger darf ausschließlich Stadt Zehdenick eingetragen werden. Stimmen Name und IBAN nicht überein, wird die Überweisung nicht ausgeführt und automatisch zurückgesandt.
Die komplette Mitteilung unter Angabe der geltenden Bankverbindungen können Sie im amtlichen Teil des Amtsblattes Oktober 2025 sowie unter den Bekanntmachungen nachlesen.
So plötzlich, wie sie im Juli abgeholt wurde, so plötzlich war sie wieder da: seit Dienstag, den 7. Oktober zieht die sanierte „Carola“ die Blicke der Zehdenicker auf sich. Nach einem dreimonatigen Aufenthalt in der Werft in Malz, in der der Unterboden untersucht und Maßnahmen durchgeführt wurden, die die Schwimmfähigkeit des Finow-Maßkahns weiterhin gewährleisten, liegt dieser nun mit neuem schwarz-rotem Anstrich im Hafenbecken, in der Mitte Zehdenicks.
Nach diesem wichtigen Schritt kann die für dieses Thema verantwortliche Arbeitsgruppe in der aktuellen Zusammensetzung dann auch ihre Arbeit aufnehmen. Eine solche Arbeitsgruppe existiert bereits seit vielen Jahren und setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen der jeweiligen Stadtverordnetenversammlung zusammen. Aus diesem Grund sind die Mitglieder der Arbeitsgruppe zunächst immer nur für die geltende Wahlperiode entsandt. In den vergangenen Jahren wurden schon zahlreiche Ideen betrachtet und haben mitunter ihren Weg in die Beratungs- und Beschlussfolge der Stadtverordnetenversammlung gefunden – mit unterschiedlichen Ergebnissen. Die bereits gebildete neue Arbeitsgruppe nimmt den Faden auf und berät über mögliche Nutzungskonzepte und schließlich die Zukunft der „Carola“.
Alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2019 bis 30.09.2020 geboren bzw. vom Schuljahr 2025/2026 zurückgestellt wurden, sind schulpflichtig und müssen als ABC-Schützen angemeldet werden. Aber auch Kinder, die auf Wunsch der Eltern vorzeitig eingeschult werden sollen, können angemeldet werden.
Zum Termin der Anmeldung werden die Eltern gebeten die nachfolgenden Unterlagen mitzubringen:
Das Kind ist/die Kinder sind bei der Anmeldung persönlich vorzustellen.
Seit November 2023 steht den Eltern eine optionale digitale Schulanmeldung für das erste Schuljahr über das Schulportal (https://schulportal.brandenburg.de/) zur Verfügung. Das bisherige Verfahren sowie die persönliche Vorstellung in der Schule bleiben hiervon unberührt.
Kernstadt Zehdenick
Die Verwaltung bittet die Eltern zu beachten, dass das Anmeldeverfahren für die beiden Grundschulen der Kernstadt entsprechend dem Elternbrief vom 30.09.2025 durchgeführt wird.
Die Anmeldungen werden an den nachfolgend aufgeführten Tagen in den Sekretariaten ohne vorherige Terminvergabe entgegengenommen:
Havelland-Grundschule, Marianne-Grunthal-Straße 2 (Tel. Nr. 03307/310237)
Linden-Grundschule, Dammhaststraße 8 (Tel. Nr. 03307/310266)
Ortsteil Mildenberg
Mildenberger Grundschule „Am Ziegeleipark“, Ribbecker Str. 1 (Tel. Nr. 03307/2203)
Im Bedarfsfall können mit der jeweiligen Schule telefonisch andere Termine vereinbart werden.
Weitergehende Informationen zum Download:
a) Text (oben), als PDF
b) Elternbrief "Der Weg in die Schule", als PDF (die Etappen vom Kitakind zum Schulkind)
c) Informationen zur Anmeldung an der Havelland-Grundschule oder der Linden-Grundschule in englischer Sprache (PDF)
d) Informationen zur Anmeldung an der Mildenberger Grundschule "Am Ziegeleipark" in englischer Sprache (PDF)
Aktuell versendet das städtische Ordnungsamt Schreiben an die Hundehalter in Zehdenick, mit der Bitte, ihren Vierbeiner anzumelden oder gegebenenfalls dessen Mikrochip-Transpondernummer nachzureichen. Hintergrund ist die Umsetzung der seit 1. Juli 2024 gültigen Hundehalteverordnung.
In diesem Zusammenhang werden derzeit die Akten aller Hundehalter in Zehdenick aufbereitet. Mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung müssen nun alle Hunde, die älter als acht Wochen sind, mit einem Mikrochip-Transponder gemäß dem ISO-Standard dauerhaft gekennzeichnet und der örtlichen Ordnungsbehörde angezeigt werden. Wichtig hierbei ist, dass die Anmeldung im Ordnungsamt nichts mit der Anmeldung im Steueramt zu tun hat. Laut Ordnungsamt wird für die ordnungsbehördliche Anmeldung - unabhängig von der bereits festgesetzten oder gezahlten Hundesteuer - eine einmalige Gebühr fällig.
Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg informiert über die anstehenden, umfangreichen Baumaßnahmen an der Bundesstraße B 109 zwischen Vogelsang und Hammelspring. Im Mittelpunkt steht der Neubau eines rund 800 Meter langen Geh- und Radweges. Dieser wird auf der freien Strecke zwischen dem bestehenden Radweg hinter dem Ortsausgang von Vogelsang und dem Anschluss an den Radweg vor dem Ortseingang von Hammelspring, nahe dem Bahnübergang, angelegt. Der Weg erhält eine Breite von 2,50 Metern und schließt damit eine Lücke im Radwegenetz. Ziel ist es, die Sicherheit für den Radverkehr deutlich zu erhöhen. Darüber hinaus wird im Zuge der Bauarbeiten die bestehende Brücke über das Schulzenfließ abgerissen und durch einen Neubau ersetzt.
Die Gesamtmaßnahme startet Ende August 2025 und wird in große Teile des Jahres 2026 andauern. In dieser Zeit ist an den jeweiligen Bauabschnitten mit Einschränkungen zu rechnen und es werden mitunter längere Fahrtzeiten benötigt.
Der erste Bauabschnitt betrifft den Bau des Geh- und Radweges auf einer rund 300 Meter langen Strecke zwischen dem Schulzenfließ und dem Bahnübergang in Richtung Hammelspring. Während dieser Arbeiten von Ende August bis Ende November 2025 wird die B 109 abschnittsweise halbseitig gesperrt.
Im zweiten Bauabschnitt ab Dezember 2025 bis voraussichtlich Ende Mai 2026 werden entlang des Straßendamms westlich des Schulzenfließes spezielle Maßnahmen zur Bodenverbesserung vorgenommen. Aufgrund organischer Weichschichten im Untergrund ist hier Spezialtiefbau erforderlich. Während der Arbeiten wird die B 109 abschnittsweise halbseitig gesperrt.
Der letzte Bauabschnitt startet voraussichtlich im Frühjahr oder Sommer 2026. Dabei wird der Geh- und Radweg vom Schulzenfließ in Richtung Vogelsang bis zum Anschluss an den bereits vorhandenen Radweg fertiggestellt. Parallel erfolgt der Abriss der bestehenden Brücke über das Schulzenfließ und der Neubau an derselben Stelle. Außerdem wird die Fahrbahndecke der B 109 zwischen Vogelsang und Hammelspring auf einer Länge von 3,5 Kilometern erneuert. Für diesen Abschnitt ist eine Vollsperrung der B 109 erforderlich. Eine großräumige Umleitung wird eingerichtet und ausgeschildert. Die Abstimmung der Umleitungsrouten erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Verkehrsbehörden der beteiligten Landkreise und benachbarten Städte.
Der Landesbetrieb Straßenwesen wird rechtzeitig über alle Sperrungen und Umleitungen informieren.
Auch in diesem Jahr bieten wir Kindern und Jugendlichen die Gelegenheit, ihre eigenen Ideen und kleineren Vorhaben in der Stadt Zehdenick und seinen Ortsteilen umzusetzen. Dafür stehen für das Jahr 2025 wieder insgesamt 2.000 Euro als Kinder- und Jugendbudget zur Verfügung.
Die gute Nachricht ist: Wer noch nichts eingereicht hat, hat noch die Chance, sein Vorhaben mit bis zu 500 Euro fördern zu lassen.
Voraussetzungen für die Förderung sind, dass:
• die Idee dem Gemeinwohl zugutekommt,
• das Engagement von Kindern und Jugendlichen unterstützt,
• notwendige gesetzliche Vorgaben einhält,
• die Kinder und Jugendlichen bei der Umsetzung ihrer Idee selbst tätig werden
können und
• erwachsene Projektbegleiter (Sozialpädagogen, Ortsvorsteher, Vereinsmitglieder,
Mitarbeiter der Jugendzimmer/des Jugendzentrums etc.) gefunden werden.
Welche einfachen Schritte auf dem Weg zur Förderung notwendig sind, sind in dem Aufruf zur Beteiligung am
Kinder- und Jugendbudget übersichtlich nachzulesen. Unsicher, ob die Idee überhaupt denkbar wäre? Kein Problem, denn in dem Aufruf sind auch die erfolgreichen Beispiele aus dem letzten Jahr aufgeführt.
Im Bereich Gewerbe- und allgemeine Ordnungsangelegenheiten steht aus personellen Gründen vorerst nur noch der Dienstag als Sprechtag zur Verfügung. Dies gilt ab 20. Januar bis auf Weiteres. Die Stadt bittet um Verständnis für diese Maßnahme.
Am 1. Juli 2025 startete die Lokale Aktionsgruppe (kurz: LAG) Obere Havel e.V. die fünfte Auswahlrunde für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER. Über die Richtlinie werden Vorhaben von Unternehmen aus Handwerk, Gewerbe, Dienstleistungen, Gastronomie und Beherbergung sowie von Kommunen, Verbänden und Vereinen unterstützt. Ziel der Projektumsetzung ist die Belebung und Entwicklung des ländlichen Raumes in Oberhavel.
In unserer LEADER-Region können Projekte mit Fördermitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) für Vorhaben zur ländlichen Entwicklung sowie mit Mitteln des Landes Brandenburg unterstützt werden. Zur LEADER-Region Obere Havel gehören das Amt Gransee und Gemeinden, die Städte und Gemeinden Fürstenberg/Havel, Zehdenick, Löwenberger Land, Liebenwalde, Kremmen, Oberkrämer und Mühlenbecker Land sowie von der Stadt Oranienburg die Ortsteile Schmachtenhagen, Zehlendorf und Wensickendorf. Für die fünfte Auswahlrunde steht in der Region 1,0 Mio. EUR zur Verfügung. Weitere Projektaufrufe sind geplant. In Abhängigkeit von Fördergegenstand und Antragsteller liegt der Fördersatz zwischen 45 und 80 Prozent. Die Entscheidung zur Projektauswahl nach den in der RES festgelegten Kriterien trifft die LAG in einer Mitgliederversammlung im Dezember 2025.
Noch bis zum Stichtag, dem 5. November 2025, können sich Bürger, Unternehmen, Vereine, Kommunen um die Förderung von Projekten in der LEADER-Region Obere Havel bewerben. Dafür nehmen Sie unbedingt rechtzeitig Kontakt mit dem Regionalmanagement auf. Dieses erläutert Ihnen gern die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Förderung. Für eine Bewerbung füllen Sie bitte die Projektbeschreibung aus, die Sie auf der Website www.ile-oberhavel.de finden. Frau Schäfer und Frau Dr. Bauer vom Regionalmanagement stehen Ihnen gern telefonisch (03301-601672 und 0162-8581164) und per E-Mail (ile-treff-oberhavel@web.de) für eine Beratung und die Qualifizierung der Bewerbungsunterlagen zur Verfügung.